Abmeldung - Meldeschein zu § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Anmeldung:
Bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, ausländischer Nationalpass, ggfls. Geburtsurkunde),
- bei der Anmeldung einer unter Betreuung stehenden Person die Bestallungsurkunde des Betreuers.
- Wohnungsgeberbestätigung (hier können Sie sich die PDF-Datei herunterladen)
Ummeldung:
Bei einem Umzug innerhalb Ennepetals müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung (hier können Sie sich die PDF-Datei herunterladen)
Bei einem Umzug innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises kann auch der Fahrzeugschein zur Änderung beim Bürgerbüro vorgelegt werden.
Abmeldung:
Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
In diesem Fall müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung (hier können Sie sich die PDF-Dabei herunterladen)
Änderung des Wohnungsstatusses (Umwandlung einer Hauptwohnung in eine Nebenwohnung oder umgekehrt):
- Personalausweis
Für eine Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines minderjährigen Kindes, wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder der (Haupt-)Wohnsitz des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist der Sorgerechtsbeschluss, Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes oder die schriftliche Vereinbarung der Eltern vorzulegen (Formular siehe unten).
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Weitere Informationen finden Sie hier