Antrag auf Meldebescheinigung nach § 18 Absatz 1 (einfache) oder Absatz 2 (erweiterte) Bundesmeldegesetz
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen im Bürgerbüro eine Meldebescheinigung aus. Eine solche Bescheinigung benötigen Sie zur Vorlage bei Behörden und privaten Institutionen.
Persönliches Erscheinen mit einem Ausweisdokument ist erforderlich.
Die oder der Betroffene muss in Ennepetal gemeldet (oder in der Vergangenheit gemeldet gewesen) sein.
Bei Beantragung durch einen Dritten ist eine Vollmacht des Antragstellers mit dessen Ausweisdokument und zusätzlich mit einem Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzulegen.
Die Daten länger als 50 Jahre verstorbener oder verzogener Einwohner stehen grundsätzlich wegen der Löschungspflicht nicht mehr zur Verfügung.
1. Einfache Meldebescheinigung
- Familienname
- Vornamen
- frühere Namen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei der Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)
2. Erweiterte Meldebescheinigung
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- Staatsangehörigkeiten
- Familienstand
- Religion
- Ehegatte/Lebenspartner
- Gesetzlicher Vertreter
- minderjährige Kinder
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
Weitere Informationen finden Sie hier