Antrag auf Eintragung einer Melderegisterauskunftssperre gemäß § 51 Bundesmeldegesetz
Informationen zur Dienstleistung
Der Antrag auf eine Auskunftssperre wegen Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger Güter kann formlos beim Bürgerbüro erfolgen. Es wird dem Antragsteller empfohlen, den Antrag persönlich im Bürgerbüro zu stellen.
Entsprechende Nachweise (z.B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) sind zur Antragstellung mitzubringen.
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