Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemäß § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Der Personalausweis im Scheckkartenformat hat einen Datenchip mit eID-Funktion. Das bedeutet, dass man sich mit dem Ausweis online ausweisen kann.
Wer bekommt den neuen Ausweis?
Der digitale Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragen. Beantragt werden die Ausweise bei den Meldebehörden
Welche Daten sind im Ausweis gespeichert?
Auf dem auslesbaren Ausweis-Chip sind alle auf der Plastikkarte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt, also Name, Nachname und Anschrift sowie das Foto (biometrietauglich, Frontalaufnahme erforderlich). Seit dem 01.08.2021 ist das Speichern von zwei Fingerabdrücke auf dem Chip Pflicht. Zudem enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus.
Online-Ausweisfunktion
Das elektronische Ausweisen wird durch den auslesbaren Chip in der Ausweiskarte ermöglicht. Mit dem Ausweis können Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher online erledigt werden (z.B. Führungszeugnis beantragen, Auto abmelden, Rentenkonto einsehen, Bafög-Antrag etc.). Dazu werden der neue Personalausweis und ein Smartphone oder ein Computer mit Kartenlesegerät, sowie eine persönliche PIN benötigt.
Kann ich den Ausweis sperren lassen?
Ja. Wer den Ausweis verliert, sollte die Online-Ausweisfunktion sicherheitshalber sofort bei der zuständigen Meldebehörde oder der Sperrhotline (Tel. 116 116) sperren lassen, um Missbrauch auszuschließen. Dazu wird ein persönliches Sperrkennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt und zusammen mit der PIN zugestellt wird.
Wie sicher sind die hinterlegten Daten?
Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt. Sie können sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übermittelt werden.
Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben. Ihre Ausweisdaten werden immer durchgehend verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden.
Mit dem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie die persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.
Weitere Informationen finden Sie hier